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Die Baudirektion informierte am 2. Juli 2024 zu den Standorten von Windanlagen im Kantonsgebiet, welche in den kantonalen Richtplan eingetragen werden sollen. Weitere Informationen finden Sie hier.
An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat eine Anpassung der Freisetzungsverordnung beschlossen. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.