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Öffentliche Anhörung für Windkraftanlagen - alle sind dazu eingeladen

Die Baudirektion informierte am 2. Juli 2024 zu den Standorten von Windanlagen im Kantonsgebiet, welche in den kantonalen Richtplan eingetragen werden sollen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Baudirektion informierte am 2. Juli 2024 zu den Standorten von Windanlagen im Kantonsgebiet, welche in den kantonalen Richtplan eingetragen werden sollen. Die Eintragung in diesem Richtplan ist in einem längeren Bewilligungsverfahren der nächste Schritt, der zur Realisierung der Windanlagen notwendig ist. Von den 52 Potenzialarealen im Kantonsgebiet sollen 20 im Richtplan festgesetzt werden, welche sich am besten eignen. Darunter auch die beiden Hedinger Standorte im Himmelsbüel (auf der Anhöhe Richtung Arni) mit zwei geplanten Windrädern und im Gebiet Birch (im Wald zwischen Bonstetten und Hedingen, Nähe Fromoos) mit drei Windrädern. Auch das Gebiet auf der Anhöhe zwischen Zwillikon und Ottenbach ist eines dieser 20 Standorte. Hedingen wäre gemäss den Plänen der Baudirektion von drei gut sichtbaren Windanlagen mit acht bis zu 220 Meter hohen Windrädern umgeben. Drei Windräder würden gemäss Berechnung ausreichen, um den gesamten Strombedarf von Hedingen zu decken.

Bei Beabsichtigung des Kantons, Eintragungen im kantonalen Richtplan vorzunehmen, findet eine öffentliche Anhörung statt. Parteien, Behörden, Verbände und auch Privatpersonen können zu den Plänen des Kantons ihre Einschätzung abgeben. Die gesammelten und ausgewerteten Einschätzungen der öffentlichen Auflage bildet die Grundlage für einen anschliessenden Antrag des Regierungsrats an den Kantonsrat. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan. Anschliessend müssen die im Richtplan festgesetzten Standorte ein Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen.

Die öffentliche Auflage dauert bis zum 31. Oktober 2024. Nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte und teilen Sie Ihre Haltung zu den Windanlagen mit. Auf der Webseite der Gemeinde, unter «Aktuelles», finden Sie Informationen zu diesen geplanten Windanlagen, inkl. Beschreibung der Standorte, ein Video von Regierungsrat Martin Neukom mit Erklärungen zur Windkraft und den Link für die Teilnahme an der öffentlichen Auflage. Wie an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 mitgeteilt, wird der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung durchführen. Diese wird im 2025 stattfinden.

Kantonaler Richtplan, Teilrevision Energie, Anhörung und öffentliche Auflage:
Link zum Richtplan

Änderung Energiegesetz, Plangenehmigungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Vernehmlassung:
Link zur Vernehmlassung

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