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Bau- und Zonenordnung - Revision kommunale Nutzungsplanung

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Schreiben vom 21. November 2023 im Zusammenhang mit der Revision der kommunale Nutzungsplanung Folgendes verfügt:

I. Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung, welche die Gemeindeversammlung Hedingen mit Beschluss vom 9. Juni 2022 festgesetzt hat, wird unter Vorbehalt von Dispositiv II, III, IV und V genehmigt.
II. Die Bestimmungen Art. 43 und Art. 44 Abs. 3 der BZO werden nicht genehmigt (keine Nachfolgeregelung möglich).
III. Die Zonenzuteilung der Kleinsiedlungen Fromoos und Ismatt sowie Art. 2 Zonenarten, Abs. 1 lit a; den Weiler Ismatt als Kernzone (KWI) unter dem Kapitel a) Bauzonen aufzuführen, Art. 4 Abs. 1; der Satzteil und des Weilers Ismatt, Art. 6 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1; der Anfang vom zweiten Satz, In der Kernzone Weiler Ismatt sowie Abs. 2, Art. 14 Abs 1, Art. 16 Abs. 1; die eingefügten Satzteile, oder Neubau sowie Bei einem Neubau wird das Gebäude als schwarzes Gebäude bezeichnet der BZO werden nicht genehmigt.
IV. Die Einzonungen der Grundstücke Kat.-Nrn. 2032, 2216, 1711, 1712, 2251 und 2464 (2605) werden nicht genehmigt.
V. Die Zuweisung des südwestlichen und des südlichen Teils der Grundstücke Kat.-Nrn. 1305 und 2029 in die Wohnzone werden nicht genehmigt (zwingende Nachfolgeregelung).
VI. Es wird festgestellt, dass für die Kleinsiedlungen Fromoos und Ismatt bis zur rechtsgültig genehmigten Nachfolgeregelung die Anweisungen im Kreisschreiben der Baudirektion vom 17. März 2023 bzw. nach deren Inkrafttreten die Verordnung über die Kleinsiedlungen im Kanton Zürich gelten.
VII. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist bei-zulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Die Akten liegen ab Dienstag, 16. Januar 2024, während 30 Tagen im Gemeindehaus Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 21. November 2023 kann hier eingesehen werden: Verfügung

Hedingen, 16. Januar 2024

Gemeinderat Hedingen

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