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Bitte beachten Sie, dass Vermieter von Wohnräumen nach Art. 53 der kommunalen Polizeiverordnung verpflichtet sind, sämtliche Ein- und Auszüge von Mietern der Einwohnerdienste zu melden. Wir bitten Sie, bei jedem Ein- oder Auszug Ihrer Mieter eine solche Meldung auszufüllen und uns innert der vorgeschriebenen Meldefrist von 14 Tagen zusenden. Die Meldung des Ein-/Auszugs durch den Vermieter entbindet die Mieter nicht von der persönlichen Meldepflicht bei uns am Schalter.

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Gemeinde Hedingen
Zürcherstrasse 27 
8908 Hedingen

+41 44 762 25 25 
info@hedingen.ch

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Montag 08:00 - 11:30 14:00 - 16:30
Dienstag 07:00 - 11:30 geschlossen
Mittwoch 08:00 - 11:30 14:00 - 16:30
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