24.01.2023
Vereinfachte Verfahren für Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 2 m3 mit Innen- und Aussenaufstellung, Solaranlagen, Fernwärmeanschluss, öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Sole/Wasser-Wärmepumpe (Ersatz, ohne neue Bohrung).
Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend, damit der Kanton Zürich seine energie- und klimapolitischen Ziele erreichen kann. Viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen können ab dem 1. Januar 2023 im Meldeverfahren erstellt werden. Weitere Informationen erfahren Sie mit diesem Link: Meldeverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen | Kanton Zürich (zh.ch)